Schwerbehinderte Kinder haben Anspruch auf gleichberechtigte Bildung
Zur heutigen Anhörung im
Bildungsausschuss erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der
Linksfraktion, Irene Müller:
„Zur Frage der gleichberechtigten Bildung schwerbehinderter Kinder
und Jugendlicher wurde von den Anzuhörenden heute einstimmig
gefordert, Bildung in einer Hand zu belassen. Das Ziel von Schule
auch für behinderte Kinder muss sein, dass auch sie zu anerkannten
Schulabschlüssen geführt werden. Darüber hinaus müssen behinderte
Kinder durch das Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten befähigt
werden, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das Erlernen von
lebenspraktischen Fertigkeiten muss als Bildungsangebot anerkannt
werden.
Wenn im Land der Weg der inklusiven Bildung beschritten werden soll,
benötigen wir zuerst eine konkrete Definition der schweren
Mehrfachbehinderung. Danach müssen die Kriterien für die
Schulbildung und das Erreichen des Bildungszieles festgelegt werden.
Erst dann kann über die finanziellen Zuweisungen gesprochen werden,
da immer wieder betont wird, dass gerade im Bereich behinderter
Kinder die individuellen Bedürfnisse sehr speziell sind.
Inklusive Beschulung entspricht den Forderungen des § 24 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Man kann aber nicht willkürlich Schüler in Klassen zusammenfassen,
ohne vorher die materiellen, sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen geschaffen zu haben und die Lehrerausbildung zu
qualifizieren.“
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