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Schwerbehinderte Kinder haben Anspruch auf gleichberechtigte Bildung

Zur heutigen Anhörung im Bildungsausschuss erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Irene Müller:

„Zur Frage der gleichberechtigten Bildung schwerbehinderter Kinder und Jugendlicher wurde von den Anzuhörenden heute einstimmig gefordert, Bildung in einer Hand zu belassen. Das Ziel von Schule auch für behinderte Kinder muss sein, dass auch sie zu anerkannten Schulabschlüssen geführt werden. Darüber hinaus müssen behinderte Kinder durch das Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten befähigt werden, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das Erlernen von lebenspraktischen Fertigkeiten muss als Bildungsangebot anerkannt werden.

Wenn im Land der Weg der inklusiven Bildung beschritten werden soll, benötigen wir zuerst eine konkrete Definition der schweren Mehrfachbehinderung. Danach müssen die Kriterien für die Schulbildung und das Erreichen des Bildungszieles festgelegt werden. Erst dann kann über die finanziellen Zuweisungen gesprochen werden, da immer wieder betont wird, dass gerade im Bereich behinderter Kinder die individuellen Bedürfnisse sehr speziell sind.

Inklusive Beschulung entspricht den Forderungen des § 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Man kann aber nicht willkürlich Schüler in Klassen zusammenfassen, ohne vorher die materiellen, sächlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen zu haben und die Lehrerausbildung zu qualifizieren.“

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